

Steuerausgleich in Österreich
Wenn du in Österreich als angestellte Person arbeitest, dann wir dir von deinem Bruttogehalt Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag wird pauschal (als ohne Beachtung alles Details) abgezogen. Das kann dazu führen, dass du zu viel bezahlst, und durch den Steuerausgleich kannst du dir dieses Geld vom Staat zurückholen. Offiziell heißt der Steuerausgleich eigentlich Arbeitnehmerveranlagung (ANV).
Warum passiert das?
Die Berechnung des Lohnsteuerausgleichs (ANV) erfolgt auf Basis:
deines monatlichen Gehalts
der offiziellen Steuertabelle
der beim Arbeitgeber gespeicherten Daten (z. B. Familienbonus, Pendlerpauschale – falls beantragt)
Die monatliche Berechnung ist aber nur eine Schätzung für das ganze Jahr. Deine Lebenssituation ist vielleicht aber ein bisschen anders.
Gründe für eine zu hohe Lohnsteuer:
1. Die Lohnsteuer wird so berechnet, als würdest du das aktuelle Monatsgehalt das ganze Jahr verdienen.
Beispiel:
Du arbeitest 6 Monate Vollzeit.
Danach 6 Monate Teilzeit.
In den Vollzeitmonaten wird so gerechnet, als würdest du 12 Monate Vollzeit verdienen. Am Jahresende stellt sich heraus: Dein Gesamteinkommen war niedriger → dann hast du sehr wahrscheinlich zu viel Steuer gezahlt.
oder
Wenn du erst mitten im Jahr zu arbeiten beginnst (z. B. nach Studium, Karenz oder Arbeitslosigkeit), wird die Steuer monatlich so berechnet, als würdest du 12 Monate verdienen. Am Jahresende zeigt sich → tatsächlich war dein Einkommen niedriger und dadurch bekommst du Geld zurück.
2. Jobwechsel, mehrere Arbeitgeber:innen
Wenn du im selben Jahr:
den Job wechselst oder
zwei Arbeitgeber:innen gleichzeitig hattest
dann kennt jeder Arbeitgeber nur „seinen Teil“ deines Einkommens.
3. Nicht berücksichtigte Werbungskosten
Der/Die Arbeitgeber:in weiß nicht automatisch, ob du z. B.:
Arbeitsmittel gekauft hast
eine Weiterbildung bezahlt hast
lange zur Arbeit pendelst
im Homeoffice gearbeitet hast
Diese Kosten kannst du im Steuerausgleich angeben. Sie verringern dann dein Einkommen, worauf die Steuer berechnet wird. Dadurch besteht die ebenfalls die Möglichkeit Geld zurückzubekommen.
4.Familienbonus oder Kinderfreibetrag nicht beantragt
Wenn du bestimmte Familienleistungen nicht direkt bei dem/der Arbeitgeber:in beantragt hast, wird zu viel Lohnsteuer abgezogen.
Wer MUSS eine Arbeitnehmerveranlagung machen?
In bestimmten Fällen ist sie verpflichtend, zum Beispiel wenn:
mehrere Arbeitgeber:innen im selben Jahr bezahlt haben
bestimmte Einkünfte nicht korrekt berücksichtigt wurden
Freibeträge falsch angesetzt wurden
Informationen dazu bietet auch die Arbeiterkammer.
Wer kann beim Ausfüllen helfen?
Falls du unsicher bist, kannst du Unterstützung bekommen von:
Steuerberater:innen
Lohnsteuerhilfevereinen
Gewerkschaften
der Arbeiterkammer (oft kostenlos oder kostengünstig)
Wie funktioniert die ArbeitNehmerVeranlagung?
a) Jahreslohnzettel (L16)
Nach Jahresende übermittelt dein:e Arbeitgeber:in den sogenannten Jahreslohnzettel (L16) bis Ende Februar an das Finanzamt.
Dieser enthält alle wichtigen Daten zu deinem Einkommen und bildet die Grundlage für die Steuerberechnung.
b) Antrag stellen
Du hast zwei Möglichkeiten:
Online über FinanzOnline (der einfachere Weg)
Dort kannst du dich einloggen und die Arbeitnehmerveranlagung direkt einreichen.
Vorteile:
Schnellere Bearbeitung
Status online einsehbar
Elektronische Bescheide
Direkte Überweisung auf dein Konto
Wichtig: für diesen Online-Antrag ist eine ID Austria erforderlich.
Papierformt
Alternativ kannst du das Formular L1 sowie eventuelle Zusatzformulare ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Diese Variante dauert in der Regel länger.
c) Was kannst du angeben?
Im Rahmen der ANV kannst du unter anderem angeben:
Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Pendlerpauschale, Fachliteratur, Fortbildungen,…)
Sonderausgaben
Familienbonus Plus
Kinderfreibetrag
außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
Spenden
Je besser du deine Belege sammelst und dokumentierst, desto höher kann deine Rückerstattung ausfallen.
Fristen
Wenn du verpflichtet bist eine ANV zu machen, dann hast du folgende Fristen
In Papierform: bis 30. April des Folgejahres
Online: bis 30. Juni des Folgejahres
Wenn du deine ANV freiwillig machst, dann kannst du eine Arbeitnehmerveranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen.
Beispiel: Für das Jahr 2023 kannst du noch bis Ende 2028 einen Antrag stellen.
Was passiert nach dem Antrag?
Nach der Einreichung prüft das Finanzamt deine Angaben und berechnet deine Steuer neu.
Mögliche Ergebnisse:
Du bekommst eine Gutschrift – das Geld wird auf dein Konto überwiesen.
In seltenen Fällen kann es zu einer Nachzahlung kommen, wenn zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde.
Den Bescheid erhältst du elektronisch über FinanzOnline oder per Post.
weitere Infos und Quellen
FinanzOnline – Steuererklärungen und Online-Einreichung
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/oesterreich.gv.at – Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung
https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagenArbeiterkammer – Steuertipps und Beratung
https://www.arbeiterkammer.at/steuertippsBundesministerium - Finanzen
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern.html





