Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung

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Steuerausgleich - Arbeitnehmerveranlagung

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Steuerausgleich in Österreich 

Wenn du in Österreich als angestellte Person arbeitest, dann wir dir von deinem Bruttogehalt Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag wird pauschal (als ohne Beachtung alles Details) abgezogen. Das kann dazu führen, dass du zu viel bezahlst, und durch den Steuerausgleich kannst du dir dieses Geld vom Staat zurückholen. Offiziell heißt der Steuerausgleich eigentlich Arbeitnehmerveranlagung (ANV)

Warum passiert das?

Die Berechnung des Lohnsteuerausgleichs (ANV) erfolgt auf Basis: 

  • deines monatlichen Gehalts 

  • der offiziellen Steuertabelle 

  • der beim Arbeitgeber gespeicherten Daten (z. B. Familienbonus, Pendlerpauschale – falls beantragt) 

Die monatliche Berechnung ist aber nur eine Schätzung für das ganze Jahr. Deine Lebenssituation ist vielleicht aber ein bisschen anders.  


Gründe für eine zu hohe Lohnsteuer: 

1.  Die Lohnsteuer wird so berechnet, als würdest du das aktuelle Monatsgehalt das ganze Jahr verdienen

Beispiel: 
Du arbeitest 6 Monate Vollzeit
Danach 6 Monate Teilzeit

In den Vollzeitmonaten wird so gerechnet, als würdest du 12 Monate Vollzeit verdienen. Am Jahresende stellt sich heraus: Dein Gesamteinkommen war niedriger → dann hast du sehr wahrscheinlich zu viel Steuer gezahlt. 

oder 

Wenn du erst mitten im Jahr zu arbeiten beginnst (z. B. nach Studium, Karenz oder Arbeitslosigkeit), wird die Steuer monatlich so berechnet, als würdest du 12 Monate verdienen. Am Jahresende zeigt sich → tatsächlich war dein Einkommen niedriger und dadurch bekommst du Geld zurück. 


2.  Jobwechsel, mehrere Arbeitgeber:innen

Wenn du im selben Jahr: 

  • den Job wechselst oder 

  • zwei Arbeitgeber:innen gleichzeitig hattest 

dann kennt jeder Arbeitgeber nur „seinen Teil“ deines Einkommens. 


3. Nicht berücksichtigte Werbungskosten 

Der/Die Arbeitgeber:in weiß nicht automatisch, ob du z. B.: 

  • Arbeitsmittel gekauft hast 

  • eine Weiterbildung bezahlt hast 

  • lange zur Arbeit pendelst 

  • im Homeoffice gearbeitet hast 

Diese Kosten kannst du im Steuerausgleich angeben. Sie verringern dann dein Einkommen, worauf die Steuer berechnet wird. Dadurch besteht die ebenfalls die Möglichkeit Geld zurückzubekommen.  


4.Familienbonus oder Kinderfreibetrag nicht beantragt 

Wenn du bestimmte Familienleistungen nicht direkt bei dem/der Arbeitgeber:in beantragt hast, wird zu viel Lohnsteuer abgezogen. 


Wer MUSS eine Arbeitnehmerveranlagung machen? 

In bestimmten Fällen ist sie verpflichtend, zum Beispiel wenn: 

  • mehrere Arbeitgeber:innen im selben Jahr bezahlt haben 

  • bestimmte Einkünfte nicht korrekt berücksichtigt wurden 

  • Freibeträge falsch angesetzt wurden 

Informationen dazu bietet auch die Arbeiterkammer


Wer kann beim Ausfüllen helfen? 

Falls du unsicher bist, kannst du Unterstützung bekommen von:

  • Steuerberater:innen 

  • Lohnsteuerhilfevereinen 

  • Gewerkschaften 

  • der Arbeiterkammer (oft kostenlos oder kostengünstig) 

 

Wie funktioniert die ArbeitNehmerVeranlagung?

a) Jahreslohnzettel (L16) 

Nach Jahresende übermittelt dein:e Arbeitgeber:in den sogenannten Jahreslohnzettel (L16) bis Ende Februar an das Finanzamt. 
Dieser enthält alle wichtigen Daten zu deinem Einkommen und bildet die Grundlage für die Steuerberechnung. 


b) Antrag stellen 

Du hast zwei Möglichkeiten: 

  1. Online über FinanzOnline (der einfachere Weg)

Dort kannst du dich einloggen und die Arbeitnehmerveranlagung direkt einreichen. 

Vorteile: 

  • Schnellere Bearbeitung 

  • Status online einsehbar 

  • Elektronische Bescheide 

  • Direkte Überweisung auf dein Konto 

Wichtig: für diesen Online-Antrag ist eine ID Austria erforderlich. 


  1. Papierformt

Alternativ kannst du das Formular L1 sowie eventuelle Zusatzformulare ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen. 
Diese Variante dauert in der Regel länger. 


c) Was kannst du angeben? 

Im Rahmen der ANV kannst du unter anderem angeben:

  • Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Pendlerpauschale, Fachliteratur, Fortbildungen,…) 

  • Sonderausgaben 

  • Familienbonus Plus 

  • Kinderfreibetrag 

  • außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) 

  • Spenden 

Je besser du deine Belege sammelst und dokumentierst, desto höher kann deine Rückerstattung ausfallen. 


Fristen 

Wenn du verpflichtet bist eine ANV zu machen, dann hast du folgende Fristen 

  • In Papierform: bis 30. April des Folgejahres 

  • Online: bis 30. Juni des Folgejahres 

Wenn du deine ANV freiwillig machst, dann kannst du eine Arbeitnehmerveranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen. 

Beispiel: Für das Jahr 2023 kannst du noch bis Ende 2028 einen Antrag stellen. 


Was passiert nach dem Antrag? 

Nach der Einreichung prüft das Finanzamt deine Angaben und berechnet deine Steuer neu. 

Mögliche Ergebnisse: 

  • Du bekommst eine Gutschrift – das Geld wird auf dein Konto überwiesen. 

  • In seltenen Fällen kann es zu einer Nachzahlung kommen, wenn zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde. 

Den Bescheid erhältst du elektronisch über FinanzOnline oder per Post. 

weitere Infos und Quellen

  • FinanzOnline – Steuererklärungen und Online-Einreichung
    https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/


  • oesterreich.gv.at – Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung 
    https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagen


  • Arbeiterkammer – Steuertipps und Beratung
    https://www.arbeiterkammer.at/steuertipps


  • Bundesministerium - Finanzen

    https://www.bmf.gv.at/themen/steuern.html


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