Was ist eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft bedeutet: Du hilfst jemandem, indem du dich gegenüber der Bank oder einem anderen Geldgeber verpflichtest, für das Geld einzustehen – falls die Hauptperson nicht zahlen kann
Damit so eine Bürgschaft gültig ist, muss sie schriftlich vereinbart werden
Wofür braucht man das?
Meistens wird eine Bürgschaft gebraucht, um einen Kredit abzusichern. Die Bank will sich schützen und verlangt oft, dass jemand bereit ist, einzuspringen, falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird
Welche Formen der Bürgschaft gibt es?
Bürgschaft als „Bürge und Zahler“
Hier haftest du voll – als Mitschuldner. Die Bank muss dich nicht zuerst mahnen, sondern kann dich sofort zur Zahlung auffordern.
„Normale“ Bürgschaft
Die Bank muss zuerst versuchen, das Geld vom Hauptschuldner einzutreiben. Erst nach erfolgloser Mahnung darf sie dich dafür verantwortlich machen
Ausfallsbürgschaft
Das ist die mildeste Form. Die Bank muss zuerst sämtliche rechtlichen Möglichkeiten (z. B. Einklagen, Zwangsvollstreckung) ausschöpfen. Nur wenn diese nicht erfolgreich sind, greifst du ein
Spezialfall bei Scheidung
Wenn du nach einer Scheidung früher gemeinsam mit deiner Partnerin oder deinem Partner gebürgt hast, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen die Bürgschaft in eine weniger schwere Form – z. B. eine Ausfallsbürgschaft – umwandeln lassen. Das muss innerhalb eines Jahres nach der Scheidung beim Gericht beantragt werden
Wichtig!
Eine Bürgschaft ist nie eine Kleinigkeit, besonders wenn Freunde oder Familienmitglieder gebeten werden einzuspringen. Sie kann finanziell stark belasten
Der Bürge wird oft beim Kreditschutzverband (KSV) gemeldet. Das kann sich negativ auf die eigene Kreditwürdigkeit auswirken
Es gibt gesetzliche Schutzregelungen, die verhindern sollen, dass Menschen durch eine Bürgschaft unfair belastet werden
Was tun, wenn ich schon unterschrieben habe und nicht mehr Bürge sein möchte?
Grundsätzlich gilt:
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag. Das heißt: Wenn du unterschrieben hast, bist du rechtlich daran gebunden. Einfach „zurückziehen“ geht in der Regel nicht.
Aber es gibt Möglichkeiten:
Prüfung durch eine Beratungsstelle oder Rechtsanwält:innen
Sie können schauen, ob die Bürgschaft vielleicht ungültig ist (z. B. wegen Überforderung, Druck oder fehlender Informationen).
Gespräch mit der Bank
Manchmal ist es möglich, mit der Bank eine andere Lösung zu finden (z. B. Umwandlung in eine leichtere Form wie eine Ausfallsbürgschaft).
Spezialfall Scheidung
Wenn du mit deinem:r früheren Ehepartner:in zusammen gebürgt hast, kannst du innerhalb von einem Jahr nach der Scheidung beim Gericht beantragen, dass die Bürgschaft abgeschwächt wird. .
Wo bekommst du Hilfe?
Arbeiterkammer: Beratung für Konsument:innen, kostenlos.
Schuldnerberatung: Unterstützung, wenn es schon finanzielle Probleme gibt.
Rechtsanwält:innen: Für eine genaue rechtliche Prüfung.
Wichtiger Hinweis:
War die Bürgschaft für dich eine extreme Belastung, zum Beispiel weil du kaum Geld hast, kannst du dich rechtlich dagegen wehren. Hier gelten Schutzbestimmungen.
Auch wenn du schon unterschrieben hast, bist du nicht hilflos. Hole dir sofort rechtliche Beratung, damit geprüft wird, ob die Bürgschaft eingeschränkt oder vielleicht sogar aufgehoben werden kann.
Wichtige Links
https://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/konsumentenschutz/Konsumentenschutz.html -AK Wien/Konsumentenschutz
Quellen
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Geld/Kredite/Buergschaft.html -heruntergeladen am 02.09.2025
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Finanzierung/Buergschaft.html -heruntergeladen am 02.09.2025






