Weiterbildungszeit

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Weiterbildungszeit in Österreich ab 2026

Ab 2026 gibt es in Österreich neue Regeln für Weiterbildung: 
Die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsteilzeit ersetzen die frühere Bildungskarenz. 

Die Weiterbildungszeit bedeutet: 
Du kannst eine Zeit lang mit Zustimmung deines Arbeitgebers eine Ausbildung oder Weiterbildung machen und wirst in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt. Bei der Weiterbildungsteilzeit arbeitest du weiter, aber mit weniger Stunden, damit du nebenbei lernen kannst. 

Was hat sich ab 2026 geändert? 

Es gibt wichtige Neuerungen: 

  • Es gibt kein automatisches Recht auf Geld mehr 

  • Das AMS entscheidet, ob du eine Förderung bekommst 

  • Es gibt ein begrenztes Budget pro Jahr 

  • Deine Weiterbildung muss für den Arbeitsmarkt sinnvoll sein 

  • Es gibt strengere Regeln und mehr Kontrolle 

Das bedeutet: Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kann dein Antrag abgelehnt werden. 

Wenn du die Weiterbildungszeit nutzen möchtest, dann musst du:

  • mit deinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung machen 

  • mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber gearbeitet haben 

  • eine passende und sinnvolle Weiterbildung wählen 

Zusätzlich gilt:

  • Wenn du ein Studium (Master/Diplom) hast, brauchst du mehr Berufserfahrung 

  • Nach Elternkarenz musst du 26 Wochen warten, bevor du starten kannst 


Gefördert werden nur Weiterbildungen, die: 

  • beruflich nützlich sind 

  • dir helfen, deine Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern 

Außerdem musst du:

  • regelmäßig teilnehmen 

  • deinen Lernfortschritt nachweisen (z. B. Prüfungen oder Teilnahmebestätigung) 

Dauer und Verdienst

Wie lange dauert die Förderung? 

  • Weiterbildungszeit: bis zu 12 Monate innerhalb von 4 Jahren 

  • Weiterbildungsteilzeit: bis zu 2 Jahre innerhalb von 4 Jahren 

Ein Wechsel zwischen beiden ist möglich. 


Wie viel Geld bekommt man? 
Du bekommst Geld vom AMS (Weiterbildungsbeihilfe): 

  • mindestens ca. 41 Euro pro Tag (Stand 2026) 

  • die genaue Höhe hängt von deinem Einkommen ab 

Bei höherem Einkommen muss sich dein Arbeitgeber teilweise beteiligen. 


Darf man nebenbei arbeiten? 
Nur eingeschränkt: 

  • nur geringfügig 

  • nur bei einem anderen Arbeitgeber 

  • und nur, wenn der Job schon länger besteht 

Quellen & weitere Informationen

Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

AMS: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/weiterbildungszeit-weiterbildungsteilzeit

ÖGB: https://www.oegb.at/themen/arbeitsmarkt/arbeitsmarktpolitik/bildungskarenz-neu--was-ab-2026-gilt-

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