Sozialversicherungsbeiträge

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Überblick

In Österreich gibt es ein System der Sozialversicherung. Dieses System schützt Menschen vor großen finanziellen Problemen. Niemand kann genau planen, ob er krank wird, einen Unfall hat oder seine Arbeit verliert. Auch das Alter kommt für alle Menschen. Die Sozialversicherung sorgt dafür, dass man in solchen Situationen Unterstützung bekommt. 

Wer in Österreich angestellt arbeitet, ist automatisch sozialversichert. Das bedeutet: Man muss keinen extra Antrag stellen. Die Beiträge werden jeden Monat direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Auch der Arbeitgeber zahlt einen Teil der Beiträge. So teilen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten. 

Das System basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das heißt: Alle zahlen ein – je nach Höhe ihres Einkommens. Wer mehr verdient, zahlt mehr Beiträge. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Wenn jemand Hilfe braucht, bekommt diese Person Unterstützung aus diesem gemeinsamen System. 

Die Sozialversicherung besteht aus vier wichtigen Bereichen: Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. 

Kranken- & Pensionsversicherung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung hilft, wenn man krank wird. 

Sie bezahlt zum Beispiel: 

  • Arztbesuche 

  • Krankenhausaufenthalte 

  • viele Medikamente (nur eine kleine Rezeptgebühr muss meist selbst bezahlt werden)

  • Untersuchungen zur Vorsorge 

  • Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt 

  • Krankengeld, wenn man länger nicht arbeiten kann 

Mit der e-card kann man zum Arzt gehen. Kinder sind meist kostenlos mitversichert. Auch Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen können unter bestimmten Bedingungen mitversichert sein. 


Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung sichert das Einkommen im Alter. Wer viele Jahre arbeitet und Beiträge zahlt, bekommt später eine Pension. Die Höhe der Pension hängt davon ab, wie lange jemand gearbeitet hat und wie hoch das Einkommen war. Auch Zeiten mit Kindererziehung oder bestimmte Zeiten von Krankheit können angerechnet werden. 

Sie zahlt: 

  • Alterspension 

  • Pension bei Berufsunfähigkeit 

  • Pension für Hinterbliebene (zum Beispiel Witwer:n oder Waisen) 

Arbeitslosen- und Unfallversicherung

Arbeitslosenversicherung
Wenn eine Person ihre Arbeit verliert, hilft die Arbeitslosenversicherung. 

Man bekommt: 

  • Arbeitslosengeld 

  • unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe 

  • Beratung und Unterstützung bei der Jobsuche 

  • Kurse oder Weiterbildungen 

Wer vorher gearbeitet und Beiträge bezahlt hat, bekommt Arbeitslosengeld. Dieses Geld ersetzt einen Teil des früheren Einkommens. So können Miete, Lebensmittel und andere wichtige Kosten weiter bezahlt werden. Das Arbeitsmarktservice unterstützt zusätzlich bei der Jobsuche. Es bietet Beratungsgespräche, Bewerbungsunterstützung und Weiterbildungen an. Ziel ist es, möglichst schnell wieder eine neue Arbeit zu finden. 


Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt bei: 

  • Arbeitsunfällen 

  • Unfällen auf dem Weg zur Arbeit 

  • bestimmten Berufskrankheiten 

Sie bezahlt medizinische Behandlungen, Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn jemand durch einen Unfall dauerhaft gesundheitliche Probleme bekommt, kann auch eine Unfallrente bezahlt werden. Diese Versicherung wird fast vollständig vom Arbeitgeber:innen finanziert. Arbeitnehmer:innen zahlen dafür meist keinen eigenen Beitrag. 

wichtige Links

Österreichische Sozialversicherung:
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.821628&portal=svportal

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konstumentenschutz:
https://www.sozialministerium.gv.at/

Österreichische Gesundheitskasse:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.866742&portal=oegkportal

AMS:
https://www.ams.at/arbeitsuchende

Überblickwebsite - Bundeskanzleramt Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/de

Pensionsversicherung Österreich:
https://www.pv.at/web/startseite

AUVA - Unfallversicherung:
https://auva.at/

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