Arbeitszeiten - Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung

4 Min. Lesezeit

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Arbeitszeiten - Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung

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Vollzeit 
Wenn du in Vollzeit arbeitest, bist du mit der „normalen“ Wochenarbeitszeit tätig, das heißt: du arbeitest die volle Arbeitszeit, die laut Gesetz bzw. laut kollektivvertraglicher Regelung gilt. In vielen Branchen bedeutet das etwa 38,5 bis 40 Stunden pro Woche.


Rechte und Absicherung 
Als Vollzeit-Beschäftigte:r hast du alle typischen Arbeitnehmer:innenrechte: Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz etc. Auch Sozialversicherung, Krankenversicherung und Pensionsversicherung sind automatisch durch den Arbeitgeber abgewickelt. Das bietet maximale Absicherung und Planungssicherheit. 


Vorteile: stabile Stundenanzahl, regelmäßiges Einkommen, vollständige Absicherung, soziale Absicherung, Rechte wie Urlaub und Sozialleistungen. 
 
Nachteil: weniger Freizeit — gerade bei Familienpflichten, Kinderbetreuung oder wenn man nebenbei etwas anderes machen möchte. 

Teilzeit 

Teilzeit bedeutet: Deine vereinbarte Arbeitszeit liegt unter der normalen Vollzeit-Arbeitszeit.  

Beispiel: Du arbeitest 20 oder 25 Stunden/Woche statt 38,5 oder 40 h. Das kann auf 2–5 Tage verteilt sein, je nach Vereinbarung. 


Rechte und Absicherung 

Auch bei Teilzeit gelten grundsätzlich dieselben Rechte wie bei Vollzeit: Du hast Anspruch auf Urlaub (anteilig berechnet), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, soziale Absicherung, sofern dein Einkommen über bestimmten Grenzen liegt. 

Urlaub zum Beispiel wird anteilig berechnet: Wenn Vollzeit 5 Wochen Urlaub bedeuten, ergibt sich bei zwei Tagen/Woche Arbeitszeit entsprechend weniger Urlaubstage. 


Warum Teilzeit? 

Teilzeit eignet sich, wenn du z. B. Familie oder Pflege mit Arbeit verbinden willst, ein Studium machst oder zusätzlich anderen Verpflichtungen nachgehst, oder einfach nicht voll arbeiten willst. 


Besonderheiten 

Mehrarbeit oder plötzlich viele Stunden über das vereinbarte Maß hinaus können als Mehrarbeit bzw. Überstunden gelten — dann gelten Zuschläge oder Zeitausgleich. 

Wenn du deine Teilzeit verändern willst (weniger oder mehr Stunden), muss das schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.  

Geringfügige Beschäftigung 

Geringfügige Beschäftigung ist eine besondere Form: Entscheidend ist nicht die Anzahl der Stunden, sondern das Einkommen. Wenn du mit deinem Job im Monat nicht mehr verdienst als die gesetzliche Grenze (2025: 551,10 € brutto/Monat) gilt dein Arbeitsverhältnis als „geringfügig“. 

Wesentliche Merkmale 

Dein Entgelt liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze → das macht dich geringfügig.  

Diese Grenze bezieht sich auf das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.  

Im Normalfall bist du nur unfallversichert — Kranken- und Pensionsversicherung sind nicht automatisch enthalten. 

Du hast aber dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte: Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen (sofern im Kollektivvertrag vorgesehen), Kündigungsschutz etc. 


Wann kann Geringfügigkeit sinnvoll sein? 

Als Nebenjob, z. B. neben Studium, Ausbildung oder Pflege 

Für Menschen, die nur temporär arbeiten wollen, z. B. Aushilfe, Minijob, saisonale Arbeit. 

Wenn man flexibel bleiben will, wenig Stunden braucht, etwa für Kinderbetreuung oder persönliche Projekte. 


Worauf du achten solltest 

Wenn dein Einkommen aus mehreren Jobs zusammen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt → ist der Status nicht mehr „geringfügig“ und du wirst voll sozialversicherungspflichtig. 

Geringfügigkeit bedeutet nicht automatisch Kranken- oder Pensionsversicherung — wenn du dich selbst versichern willst, musst du das teilweise extra machen.  

Bei regelmäßiger geringfügiger Beschäftigung lohnt es sich, sich über mögliche freiwillige Selbstversicherung zu informieren.  

Inhalt

Stand

01.12.2025

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